Das Budget einer Gemeinschaft von Gemeinden beschränkt sich nicht auf eine jährliche Buchhaltungsübung. Es ist ein Steuerungsinstrument, das politische Entscheidungen in finanzielle Ströme übersetzt, mit einer spezifischen Einschränkung für die interkommunalen Zusammenschlüsse: die Verwaltung von Kompetenzen, die von den Mitgliedsgemeinden übertragen wurden, deren Kosten und Nutzen sich nie homogen im Gebiet verteilen.
Ausgleichszahlungen und Verteilungsschlüssel für übertragene Lasten
Wenn eine Gemeinde eine Kompetenz an die Gemeinschaft von Gemeinden überträgt, wird die historische Kosten dieser Kompetenz durch eine Ausgleichszahlung (AZ) neutralisiert. Der Mechanismus basiert auf der Bewertung der übertragenen Lasten durch die lokale Kommission zur Bewertung der übertragenen Lasten (CLECT), ein paritätisches Gremium, dessen Beschlüsse den Gemeinderat binden.
Die Schwierigkeit liegt in der ursprünglichen Berechnung. Die übertragenen Nettolasten (Ausgaben minus direkte Einnahmen des Dienstes) sind zum Zeitpunkt der Übertragung festgelegt. Jede spätere Kostenabweichung wird vom interkommunalen Budget getragen, nicht von den Gemeinden. Wenn eine Straßenkompetenz zu einem bestimmten Betrag zum Zeitpunkt der Übertragung kostete, aber die Instandhaltungskosten steigen, trägt die Gemeinschaft die Differenz ohne automatische Überprüfung der AZ.
Die auf der offiziellen Website von CC Rhin veröffentlichten Informationen veranschaulichen, wie eine interkommunale Gemeinschaft diese finanzielle Mechanik ihren Mitgliedsgemeinden verständlich machen kann.
Die CLECT kann in bestimmten Fällen (neue Übertragung, Rückgabe von Kompetenzen) die Lasten neu bewerten, aber die freie Überprüfung der AZ erfordert die einstimmige Zustimmung des Gemeinderats und jedes betroffenen Gemeinderats. In der Praxis bleiben die AZ oft während der gesamten Amtszeit festgelegt, was zu wachsenden Ungleichgewichten zwischen netto beitragenden Gemeinden und netto begünstigten Gemeinden führt.
Hauptbudget und Nebenbudgets einer Gemeinschaft von Gemeinden
Das Hauptbudget deckt die obligatorischen und optionalen Kompetenzen ab, die von der Gemeinschaft ausgeübt werden. Es ist in zwei Abschnitte unterteilt: Funktionsabschnitt (Personalkosten, allgemeine Kosten, Abschreibungszuweisungen, Zinsen auf Schulden) und Investitionsabschnitt (Ausrüstungen, Rückzahlung des aufgenommenen Kapitals, gezahlte Ausrüstungszuschüsse).

Die Dienstleistungen mit industriellem und kommerziellem Charakter (Wasser, Abwasser, Abfallentsorgung, wenn sie in Eigenregie betrieben werden) unterliegen Nebenbudgets. Diese Budgets werden gleichzeitig mit dem Hauptbudget beschlossen, sind jedoch nicht mit diesem konsolidiert. Das Gleichgewicht jedes Nebenbudgets muss autonom gewährleistet werden, ohne Quersubventionen aus dem Hauptbudget (außer in geregelten Ausnahmen).
Diese Trennung hat eine direkte Auswirkung auf die Lesbarkeit: Ein Gemeinderatsmitglied, das nur das Hauptbudget konsultiert, sieht nicht das tatsächliche Gewicht der industriellen und kommerziellen Dienstleistungen. Wir empfehlen, im Anhang der Haushaltsorientierungsdebatte eine konsolidierte Tabelle vorzulegen, auch wenn kein Text dies vorschreibt.
Interkommunale Einnahmen: Besteuerung, Zuweisungen und Ausgleichsfonds
Die Gemeinschaften von Gemeinden mit einheitlicher Berufssteuer (FPU) erhalten die gesamte Grundsteuer der Unternehmen, die Steuer auf den Mehrwert der Unternehmen und die zusätzlichen Steuern (TASCOM, IFER) im gesamten interkommunalen Gebiet. Dieses Regime ist das am weitesten verbreitete.
Die anderen Steuereinnahmen hängen vom gewählten Regime ab. Einige Gemeinschaften erhalten auch einen Teil der Haushaltsbesteuerung (Wohnsteuer auf Zweitwohnungen, zusätzliche Grundsteuer).
Auf der Seite der Zuweisungen ist die wichtigste die globale Betriebszuweisung (DGF), die vom Staat gezahlt wird und zwei Komponenten umfasst:
- Die Interkommunalzuweisung, die nach Kriterien der Bevölkerung, des steuerlichen Potenzials und des Integrationskoeffizienten (CIF) berechnet wird. Je mehr Kompetenzen eine Gemeinschaft mit Steuercharakter ausübt, desto höher ist ihr CIF und desto mehr steigt ihre Zuweisung.
- Die Ausgleichszahlung, die die Einnahmeverluste neutralisiert, die mit den aufeinanderfolgenden Steuerreformen verbunden sind (Streichung des Lohnanteils der Gewerbesteuer, dann der Gewerbesteuer selbst).
- Die horizontalen Ausgleichsfonds (insbesondere FPIC), die einen Teil der Steuerressourcen der besser ausgestatteten Gebiete an die weniger begünstigten umverteilen. Der abgezogene oder erhaltene Betrag hängt vom aggregierten finanziellen Potenzial der gesamten interkommunalen Gemeinschaft ab.
Verteilung der Kosten eines übertragenen Dienstes: sichtbar machen, wer zahlt und wer profitiert
Der oft fehlende Aspekt in den Haushaltspräsentationen betrifft die Transparenz über die Unterschiede zwischen den Gemeinden innerhalb der interkommunalen Gemeinschaft. Eine Kompetenz wie die frühkindliche Betreuung oder der bedarfsorientierte Transport verursacht Kosten, die von allen interkommunalen Steuerzahlern getragen werden, aber der Dienst kommt vor allem den Gemeinden zugute, in denen die Einrichtungen angesiedelt sind.
Um diese Unterschiede zu objektivieren, gibt es mehrere Werkzeuge:
- Der Jahresbericht der CLECT, der für jede Gemeinde die Höhe der übertragenen Lasten und das Niveau der gezahlten oder erhaltenen AZ detailliert.
- Die Einrichtung von Dashboard-Tabellen nach Kompetenz, die die tatsächlichen Ausgaben nach Gemeinde des Dienstes aufschlüsseln und diese Ausgaben mit der Anzahl der tatsächlichen Nutzer (und nicht nur mit der gesetzlichen Bevölkerung) in Beziehung setzen.
- Die Nutzung des finanziellen und steuerlichen Solidaritätspakts, der es ermöglicht, einen Teil der interkommunalen Ressourcen in Form von Gemeinschaftssolidaritätszuweisungen (DSC) an benachteiligte Gemeinden zu lenken. Die Verteilungskriterien der DSC werden vom Gemeinderat frei festgelegt.
Der finanzielle Pakt macht die Ströme zwischen den Gemeinden explizit und zwingt zu einer jährlichen politischen Debatte über die territoriale Solidarität. Ohne dieses Werkzeug bleiben die finanziellen Transfers in der Gesamtheit des Budgets verborgen.
Haushaltskalender und Punkte der Aufmerksamkeit
Das ursprüngliche Budget muss vor dem 15. April des betreffenden Haushaltsjahres beschlossen werden. Die Haushaltsorientierungsdebatte (DOB) muss mindestens zwei Monate vor dieser Abstimmung stattfinden. Änderungsbeschlüsse können jederzeit nach der Abstimmung über das ursprüngliche Budget erfolgen. Das Nachtragsbudget, das die Ergebnisse des vorhergehenden Haushaltsjahres aufnimmt, wird beschlossen, sobald der Verwaltungsbericht N-1 abgeschlossen ist.
Die Regel des realen Gleichgewichts verlangt, dass jeder Abschnitt im Gleichgewicht beschlossen wird und dass die Rückzahlung des Kapitals der Schulden aus eigenen Mitteln gedeckt wird (nicht durch Kredite). Diese Regel unterscheidet grundlegend die lokalen Budgets vom Staatshaushalt.
Der wahre Steuerungshebel bleibt die mehrjährige Planung. Ein ausgewogenes Jahresbudget zu beschließen, garantiert nichts, wenn sich der Verschuldungs- oder Nettosparpfad über drei bis fünf Jahre verschlechtert. Die regionalen Rechnungskammern erinnern regelmäßig an diese Anforderung in ihren Beobachtungsberichten.



